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Durch Rundfunkgebühren finanziert, bei Netflix, Watchever und Amazon zu mieten
Sebastian Eckert comment 9 Comments

Danke, lieber Landespolitiker.  Danke, dass ihr im letzten Rundfunkstaatsvertrag auf Drängen der privaten Medienmacher die Zwangsdepublizierung eingeführt habt. Dafür, dass ich zwar für 17,98 Euro ein monatliches Pflichtabo bei den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖR) für oftmals tolle Inhalte bezahle, diese aber oft nur wenige Tage sehen kann, bevor sie wieder hinter der Mauer “Depublizierung” wieder verschwinden.

Nichts anderes ist die GEZ-Gebühr, bzw, der heutige “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”. Eine Zwangsabgabe für einen Streamingdienst.

Seit einigen Monaten bemerke ich allerdings des öfteren, wie die Inhalte, die bei den ÖR verschwunden sind, bei Netflix, Amazon Prime Instant und Watchever plötzlich wieder auftauchen. Nicht nur die preisgekrönte Reihe “Tatortreiniger” lässt sich abrufen. Auch “Morden im Norden”, “Mord mit Aussicht”, “Hauptstadtrevier”, “Lerchenberg”, “Im Angesicht des Verbrechens”, “Weltenbrand” ist dort verfügbar, teilweise alle Staffeln der Serien. Maxdome zeigt viele durch die ARD produzierte Märchen, “Sophie – Braut wider Willen”, Folgen der SWR-Reihe “Auslandsreporter” von 2007 – 2010, Klassiker wie “Das alte Hotel” von 1963, “Verbotene Liebe”. 117 Einträge finden sich zu ZDF bei Maxdome, darunter eine Doku über Natascha Kampusch, “Der Kommissar von 1968”, “Die Rettungsflieger”… Alles durch Rundfunkbeiträge bezahlt, fast alles nicht mehr nutzbar.

Und so stellt sich mir die Frage: Hatten sich das unsere Politiker so vorgestellt, als sie das Privatfernsehen vor der bösen “Krake” ÖR schützen wollten? Dass der Bürger jetzt neben den 18 Euro für die ÖR-Inhalte auch noch sieben bis zwölf Euro im Monat abdrückt, um bereits von Bürgergeld produzierten Content längerfristig mit weiterem Bürgergeld abzurufen? Dass vielleicht bald alte ÖR-Sendungsarchive langfristig bei privaten Anbietern mietbar werden?

Es wird Zeit für einen neuen Rundfunkstaatsvertrag. Und zwar schnell.

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  1. Diese Analyse ist leider sehr oberflächlich und falsch.

    1.) Gab es öffentlich-rechtliche Produktionen immer schon kostenpflichtig zu erwerben auf VHS oder DVD.

    2.) Die Öffentlich-Rechtlichen sparen Geld in dem sie ihren eigenen Töchtern oder unabhängigen Produzenten nicht alle Rechte an Produktionen abkaufen – und so noch eine kommerzielle Auswertung erfolgen kann.

    Die Aussage, dass man all die Sendungen von ARD und ZDF ja schließlich schon bezahlt habe, klingt zwar toll – ist aber even falsch.
    Man kann natürlich fordern, dass bitte alles, was bei den Öffentlich-Rechtlichen mal gelaufen ist, für immer frei verfügbar sein sollte. Dann müssten wir halt den Rundfunkbeitrag erheblich anheben.

    Dass ausgerechnet die knappe 7 Tage Regel besteht – das ist diskussionswürdig. Aber wie gesagt: Auch da würden die Produzenten dann eine höhere Vergütung verlangen. Es wäre eine Kostenabwägung.

    Das ist wesentlicher komplexer und weniger plump als das Thema zunächst wirken mag.

  2. Die Programme wurden im ÖR doch schon ausgewertet. Und auf DVD ist bspw. “Tatortreiniger” auch schon erhältlich – kostenpflichtig. Sehe hier keinen Skandal. V.a. wenn versucht wird, die Kosten wieder anderweitig als vom Beitragszahler reinzuholen (denn in der Realität zahlt hier Watchever & Co. für das Programm. Ob der Nutzer den Tatortreiniger schaut oder nicht, ist letztlich egal). Wenn das schon verboten werden sollte, dürfte man sich nicht wundern, wenn die Beiträge noch höher ausfielen.

  3. Danke für die Beiträge.
    Vorweg: Ich habe den Beitrag nicht als tiefgehende Analyse, sondern als Kommentar verfasst.

    Ich habe nichts gegen eine Mehrfachverwertung der Produktionen und möchte diese auch nicht einschränken. Auch Netflix “House of Cards” findet sich inzwischen bei anderen Anbietern und wird sicherlich in zwei Jahren bei Arte um acht Uhr oder bei der ARD gegen 23.30 Uhr abgesendet werden.

    Es geht auch nicht darum einen “Skandal” aufzudecken, sondern auf einen Missstand hinzuweisen: den der künstlichen Beschränkung einer Verwertung auf sieben Tage (oder je nach erlaubter Zeit). Die Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) finanzieren Content, den sie sicherlich auch länger online als VOD-Angebot nutzen könnten, von der täglichen Soap-Folge bis hin zu den Auslandsreportern. Für viele alte Schätze vor 1980 dürften die ÖR noch immer die alleinigen Verwertungsrechte haben, doch senden dürfen sie nicht. Alte Filmschätze sind gar nicht mehr so einfach zu erwerben, sind als DVD nicht mehr verfügbar, die Mitschnittservice verlangen oft kaum erklärbare Minuten-Preise.

    Das Problem ist, dass zukünftig vermutlich noch mehr Produktionen nicht mehr auffindbar sind, oder nur noch über kommerzielle Anbieter gemietet werden können. Was heute die „Von heiter bis tödlich“ Serie ist, könnte die tote Serie „Marienhof“ sein, welche komplett durch Rundfunkgebühren finanziert wurde, oder der Musikantenstadl. Wird eine Regelung erst einmal vertraglicher Usus, dass ÖR-Inhalte finanzierte Inhalte von ÖR nur noch für wenige Tage bereitgestellt werden dürften, wird es in Zukunft immer schwieriger, die Gebühren den Bürgern zu erklären.

    In Zeiten, in denen die ÖR unter Dauerfeuer steht, sollte sich die Politik vielleicht Gedanken machen, wie man die Akzeptanz für eine Zwangsabgabe erhöhen kann.

    Oder kurzgefasst: Was die Öffentlich-Rechtlichen in ihre Produktionsverträge und Verwertungsrechte schreiben, sollte ihnen überlassen bleiben. Aber man sollte ihre Möglichkeiten nicht derart beschneiden, dass der Zuschauer leidet.

    Ich denke nicht, dass die Gebühren dafür unangemessen hoch sein werden. Die technischen Kosten dürften sich im Rahmen halten, die meisten der Inhalte dürften inzwischen digitalisiert vorliegen. Dafür würden die aufwendigen Kosten für die Depublizerung entfallen.

    Viele der Rahmenbedingungen sind antiquiert und müssten dringend überarbeitet werden. Wenn es wirklich so teuer wäre: Vielleicht sollten die Öffentlich-Rechtlichen dann auch ein “ARD+” Dienst starten dürfen…

  4. Du sprichst mir aus der Seele.
    Die 1-2 Wochenregelung ist mehr als ärgerlich und inzwischen völlig sinnlos. Noch ärgerlicher ist, dass man die Schätze von vorgestern nicht mehr zu sehen bekommt.
    Wie gerne würde ich gerne noch mal ein altes Sportstudio ansehen oder eine alte Disco oder eine Musikladensendung (und keinen Aus- oder Zusammen- Schnitt) oder die Rockpop Sendung mit dem Auto da Fee Ausschnitt. Oder auch mal als Vergleich Auslandsjournalberichte über den Nahostkonflikt von vor 40 Jahren usw.
    Es gibt so viele vergangene Perlen – und die könnte man sicher alle mal vorzeigen, so die Rechte vorhanden sind.
    Alles nicht möglich wegen dieser dummen Regelung und weil seitens der ÖR offenbar kein Interesse besteht es zu ändern.

  5. “Hatten sich das unsere Politiker so vorgestellt, als sie das Privatfernsehen vor der bösen “Krake” ÖR schützen wollten?”

    Ja, hatten sie. Weil privater Profit in den Köpfen derer, die solche Politik machen, gleichzusetzen ist mit medialer Vielfalt – und weil das große Ziel ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk irgendwann so zurückzudrängen, wie es in Großbritannien oder Kanada gelungen ist.

  6. Ich stimme den Kritikern hier voll zu – und ärgere mich sehr, dass schon wieder ein von der Politik (und den privaten Medien) geschaffenes Problem den ÖR angekreidet wird. Die 7-Tage-Regel, das Löschen von Inhalten aus dem Netz, ist nicht auf dem Mist von ARD und ZDF gewachsen. Das haben unter anderem Verleger und Privatsender durchgedrückt, weil sie die Konkurrenz fürchten.
    Und ja: Für Online-Verwertung muss gezahlt werden. Und zwar mit Gebührengeldern. Das verstehen (oder ignorieren) die Fans bestimmter ÖR-Sendungen/Serien aber gerne, wenn sie anderswo gegen die angeblich viel zu hohe Gebühr meckern, weil ihnen mal wieder die Tagesschau/der Tatort/das Musikantenstadl nicht gepasst hat.

    Wer seine Lieblingsfilme oder -serien gerne jederzeit online sehen will, sollte sich entweder zähneknirschend aber schweigend ein Pay-TV-Abo besorgen oder endlich mal FÜR die Rundfunkgebühr argumentieren.