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Sekunden-Posse bei SP-Wahl: Antrag auf Bedeutungslosigkeit
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Zwar kommt es erst in drei Wochen zur Wahl des Bonner Studentenparlaments. Doch für Aufmerksamkeit sorgt der Wahlkampf allemal: Denn die ghg-campusgrün:bonn, die Grüne Hochschulgruppe, ist offenbar nicht dabei.  Ursache ist eine punktgenaue Auslegung der Regelungen im Wahlausschuss. In der Öffentlichkeit heißt sie bereits: 3-Sekunden Posse

Das war passiert: Am 17. Dezember 2014 sollten die Hochschulgruppen ihre Wahlvorschläge abgeben, und zwar bis 12:00:00. So steht es in den Vorgaben des Wahlausschuss.

Kurz vor zwölf Uhr betritt der Listenverantwortliche der Grünen den Raum. Er hat die vollständige Liste dabei, kurz zuvor hat die Gruppe der Piraten ihre Liste abgegeben.

Die beiden Vorsitzenden des Wahlausschuss sind nicht anwesend, sie leeren Punkt 12 Uhr die Briefkästen, in denen ebenfalls die Listen eingeworfen werden können.

Nach Aussagen von Jonas Janoschka, Asta-Vorsitzender und GHG-Mitglied, verlangte das anwesende Mitglied des Wahlausschusses noch, dass einige Postleitzahlen Bonner Adressen nachgebessert werden.

Als die Liste dann abgegeben werden sollte, war das Erstaunen groß. “Eigentlich ist es jetzt zu spät”, soll das Wahlausschussmitglied gesagt haben. Er nahm die Liste an, notierte aber, der Antrag sei nach 12 Uhr eingegangen, und damit  verspätet.

Beim Wahlausschuss des Studentenparlaments gehen die Uhren sehr genau

Zwar konnten sich Wahlausschuss und Ältestenrat in zwei Vorgängen dazu durchringen, die Grünen doch zuzulassen. Zwar haben sie zu spät abgegeben, zwischen 12.00 und vor 12:01, aber sie waren ja vor 12 Uhr im Raum anwesend, und damit doch dabei. Es geht offenbar um wenige Sekunden, man spricht von 3 bis 13.

Doch da machte der RCDS den Grünen einen ordentlichen Strich durch die Rechnung: Genau diesen Ablauf wusste man zu nutzen In einem knallharten juristischen Antrag wurde der Ältestenrat “überzeugt”, dass das unzulässig sei.

Seitens des RCDS heißt es dazu: Erst mit einer erfolgreichen Übergabe ist auch eine Abgabe erfolgt. Sonst könnte ja jemand den Raum betreten und verlassen, mit dem Antrag im Rucksack, und das müsste dann ebenfalls gelten.

Und: Ansonsten bestünde das Risiko, dass jemand gegen eine Wahl klagen könnte, und diese richtig teuer (mehrere zehntausend Euro) wiederholt werden muss. Unter der Hand vermuten interessierte Kreise: Dies wäre auch so geschehen…

Die Folge: Der Sieger der letzten Wahl und die größte Gruppe im SP wird nicht dabei sein.

Politisch dürfte sich der RCDS aber ein ordentliches Eigentor geschossen haben. Denn nicht nur offenbart sich das alte Studentenparlaments-Problem: Es ist ein Kampf gegen die Bedeutungslosigkeit. Und durch diese “Hochmesse des Formalismus”, wie die LUST sich über den Vorfall erregt, wird auch deutlich, mit welch verkrusteten Strukturen auch die Studierendenschaft zu kämpfen hat.

Es offenbart auch, über welche unwichtigen Dinge man Anträge schreiben kann, Sitzungen beschäftigen kann. Denn alle Mitglieder der Hochschulgruppen sind wie die Fachschafter und sonstige studentische Gremienmitglieder ehrenamtlich unterwegs. Und können sich nun gehörig ärgern.

Es bleibt abzuwarten, ob die Aktion auch bei Studis für Reaktionen sorgt. Einige RCDS-nahen Personen erklärten auf Anfrage, dass sie der nächsten Wahl fernbleiben würden – weil sie das Verhalten nicht tragbar fänden.

Wenn ein Listenbeauftragter vor 12 Uhr den Raum betritt, eine Liste in der Hand, bereit zur Abgabe, so kann man auch einfach den Stempel drauf machen. Und selbst wenn nicht, dann muss man nicht alle juristischen Mitteln ausnutzen.

Was bleibt? Die Erkenntnis, dass sich studentische Gremien außerordentlich genau mit Formalia aufhalten. Und dass das, worum es eigentlich geht, den Studenten Antworten zu liefern, sich um Probleme zu kümmern, die alle angehen, seien es die Sparrunden der Uni oder schlechte SHK-Verträge bei Institution und Firmen, das kommt offenbar etwas zu kurz.

Was bleibt noch? Im Wahlausschuss hat man sehr genaue Uhren. Die GHG ist nicht dabei. Und beim RCDS, drittstärkste Kraft der letzten Wahl, kennt man sich in juristischen Urteilen ausgezeichnet aus – und weiß sie auch zu nutzen. Auf das Wahlergebnis darf man bekannt sein.

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