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Wie viel politische Aufsicht braucht die SWB?
Sebastian Eckert comment 0 Comments

So schlimm kann es um die städtischen Finanzen ja gar nicht stehen: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn wächst von 12 auf 16 Mitglieder.

Dies wird, krude ausgedrückt, offenbar “nötig”, damit die alten Mehrheitsverhältnisse auch in der jetzigen Legislaturperiode erhalten bleiben, sprich: Schwarz-Grün und Gelb ihre Sitze behalten.

Der Grund: Die knappen Mehrheitsverhältnisse der Kommunalwahl hätten laut Medienberichte dazu geführt, dass die drei Koalitionsparteien einen ihrer vier Sitze hätten abgeben müssen, es also einen Parteien-Patt auf Arbeitgeberseite geben würde, und dass die Koalition nicht mehr den Chefsessel innehätte. Der Aufsichtsrat bestand bislang aus sechs Arbeitnehmervertretern und sechs Vertretern der Politik.  Das darf natürlich nicht sein, weshalb flugs mehr Sitze gebraucht werden.

Dass mit Jamaika im Rat auch ein bisschen mehr Bananerepublik einzieht, ist wenig überraschend. Mit welch kruder Begründungen ist hingegen herrlich:

Fenninger (CDU) erinnerte vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Stadt an die bereits getroffenen Maßnahmen zur Umstrukturierung der SWB, etwa die Reduzierung von Führungspositionen. “Wir haben die Sorge, dass bei einer anderen Mehrheit in dem Gremium dieser Weg nicht weiter beschritten wird”, erklärte er mit einem Seitenblick zur SPD.

Um die Führungspositionen zu verringern, braucht es also mehr Mitglieder im Aufsichtsrat.

Natürlich muss man da auch auf die finanzielle Seite verweisen: Ein Aufsichtsratsmitglied erhält rund  2100 Euro im Jahr für seine Arbeit, die eine klamme Stadt auch anders nutzen könnte. Nicht viel Geld, aber doch ein Zeichen, wie wenig der Rat die finanzielle Lage verstanden hat. Es geht um jeden Euro.

Kleinlich? Natürlich könnte man auch verlangen, dass die Zahl der Sitze zwar steigen, die Gesamtsumme der Entschädigungen aber auch gleich bleibt. Oder man denkt etwas progressiver.

Vielleicht sei an dieser Stelle auf einen Vorschlag der Bonner GRÜNEN von 2005 verwiesen: Sie wollten die Entschädigung halbieren, auf damals 750 Euro. Aber das ist ja bereits ein paar Legislaturperioden her…

Aber das waren noch andere  Zeiten.

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