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Überwachung ist kein Opferschutz
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Rummstammtamm! Anlässlich der Verurteilung des LKW-Schützen veröffentlicht der Bund Deutscher Kriminalbeamte eine Stellungnahme, die quasi die Komplettüberwachung aller auf der Straße befindlichen Fahrzeuge fordert.

Nicht zuletzt der Fall des “LKW-Schützen” … macht mehr als deutlich, dass die Strafverfolgungsbehörden einen gesetzlich geregelten und unter Richtervorbehalt stehenden Zugriff auf die ohnehin erhobenen Mautdaten der Bundesfernstraßen benötigen.

Kaum zu fassen: Bislang sind die brandgefährlichen tausenden LKW-Fahrer in Deutschland offenbar sträflich vernachlässigt worden. Dem will der BDK jetzt einen Riegel vorschieben.

Und zwar nicht nur, weil LKW-Fahrer offenbar ständig mit Gewehren auf andere Verkehrsteilnehmer schießen, sondern auch bei alltäglichem wie Fahrerflucht, und sogar für präventive Zwecke, wenn man etwa einen LKW-Fahrer sucht, der seine Medikamente vergessen hat.

Am Besten also schon überall. Die Daten seien ja sowieso schon vorhanden, heißt es. Wer zwischen den Zeilen liest, erkennt bereits jetzt die Gefahren.

300 stationäre Anlagen gibt es laut Wikipedia, etwa alle 80 Kilometer treffen Verkehrsteilnehmer auf eine der Brücken. Bislang sind sie nur wenige Stunden täglich in Betrieb, da nur stichprobenartig geprüft wird.

Das müsste sich natürlich ändern, schließlich geht ja der sogenannte Opferschutz vor! Also müssten die Brücken rund um die Uhr laufen, nur so lässt sich der Weg eines Fahrzeugs fast lückenlos erfassen…

Und: Bislang werden die Daten von Autos verworfen. Aber da die Zahl der Verbrecher, die Autos statt LKW fahren, deutlich höher sein dürfte, ließe sich diese Option sicherlich auch schnell deaktivieren. Es gibt ja oft genug Autofahrer, die ihre Medikamente vergessen haben, von Angehörigen gesucht werden oder Fahrerflucht begehen.

Die Daten sind da, doch der böse Datenschutz, immerhin qua Verfassungsgericht Grundrecht, will nicht, dass die Guten ihrer Habhaft werden.

“Fragen sie bitte mal die Angehörigen des Opfers, was diese davon halten”, so BDK-Chef André Schulz.

“Datenschutz und Opferschutz stehen hier in einem krassen Missverhältnis. Die bestehende gesetzliche Regelung muss umgehend dahingehend geändert werden, dass die Nutzung von Mautdaten zur polizeilichen Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung ermöglicht wird!”, lautet die abschließende Forderung vom BDK-Vorsitzenden André Schulz.

Neusprech beim BDK!

Opferschutz ist nicht, Grundrechte mit den Füßen zu treten. Sondern, Menschen, die einem Verbrechen zum Opfer gefallen sind, zu helfen oder zu schützen, etwa durch Kooperation mit Organisationen wie dem Weißen Ring.

Was Schulz meint, ist nicht Opferschutz. Es ist klassische Verbrechensaufklärung und Strafverfolgung. Man soll das Gebot der Verhältnismäßigkeit aufgeben, um Verbrechen schneller, ja, sogar automatisiert zu erkennen und zu bekämpfen.

Schon heute gehören Funkzellenauswertung und Handyortung zu alltäglichen Einsatzmitteln. Bald schon könnten auch Temposünder per Mautortung erfasst werden. Mautdaten zu Vorratsdaten zu erheben und dann zu erheben ist da nur der erste Schritt. Eine vollständige Videoüberwachung aller Bereiche des Lebens der letzte.

Und Grundrechte wie Verhältnismäßigkeit und Datenschutz bedeuten auch, dass man als Betroffener über Barrieren in der Strafverfolgung klagen kann, aber als Teil der Gesellschaft die freiheitliche Grundordnung hochhalten muss.

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