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Rentenpaket: Ende der Generationengerechtigkeit
Sebastian Eckert comment 0 Comments

Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene „Vertrag“ zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den Älteren der Gesellschaft.

So stand es mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung und des Bundesministeriums für Finanzen, belegt zumindest die Wikipedia. Inzwischen findet man die Definition nicht mehr, stattdessen schreibt die Rentenversicherung lasch:

Keiner hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für uns alle: der Generationenvertrag. Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden.

So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Die Weiterentwicklung und Anpassung des Generationenvertrages an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung wird laufend diskutiert.

Ob das mit der aktuellen Reform zusammehängt? Heute hat der Bundestag beschlossen, wohlhabende Mütter zu belohnen und es Arbeitnehmern zu erlauben, mit 63 in Rente zu gehen, sofern sie 45 Jahre lang berufstätig waren.

Beides ist im aktuellen Beschluss nicht gerecht. Schon lange glt nicht mehr: “Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen”.

Eigentlich hätten die Mehrausgaben, die durch die Reform anfallen, an das aktuelle Niveau angerechnet werden müssen, sprich: Die Renten hätten sinken müssen, statt zukünftige Generationen zu belasten. Stattdessen werden erst die Beiträge geplündert, die man eigentlich für eine fundamentale Reform der Rente hätte nutzen können: Hin zu einem Kapitalstock, der auch zukünftigen Rentnergenerationen die Chance gibt, mehr als nur eine soziale Grundsicherung zu erhalten.

In der jetzigen Ausarbeitung bleibt  nur abzuwarten: Darauf, dass bei der nächsten Arbeitsmarktkrise, spätestens aber 2020, wenn die Überschüsse restlos aufgebraucht sind, das System fundamental umgebaut werden muss. Entweder durch massive Kürzungen des Rentenniveaus, wahrscheinlicher aber durch eine Erhöhung des Steuerzuschusses und Steuererhöhungen. Die tragen dann alle Bürger.

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