Bonn – Es wäre der Kostenhammer für die arg gebeutelte Stadt: Wie Oberbürgermeister Ashok Sridharan gestern im Hauptausschuss bekannt gab, liegt ein neues gerichtliches Vergleichsangebot in Sachen WCCB vor.
Dabei geht es um die Frage, wer die Kosten für eine Nebenabrede von inzwischen mit Zinsen über 90 Millionen Euro trägt: Die Sparkasse Köln/Bonn, oder die klamme Bundesstadt.
Der Hammer-Vergleich, den das Gericht jetzt vorschlug: Die Stadt Bonn bekommt, sofern die Zahlen stimmen, weit über 70 Millionen Euro aufgebürdet. Die Sparkasse müsste etwa 15 Millionen wuppen. Und das, obwohl Juristen der Stadt immer wieder mit Gutachten versicherten, dass es nie mit dieser Breitseite kommen würde…
So trüge die Stadt demnach 78 Prozent der Kreditsumme und 85 Prozent der Zinssumme.
Wie groß der Schock im Hauptausschuss gewesen sein muss, mag man sich bei einem solchen Sachverhalt gar nicht vorstellen. Personen aus dem Umfeld berichten von fassungslosem Schweigen. Offenbar sollen auch harte Worte gegenüber den Juristen der Stadt gefahren worden sein.
Noch vor Jahresende erwartet das Gericht augenscheinlich eine Rückmeldung der Stadt. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Causa wegen der fehlenden Zeit im nächsten Rat verhandelt werden kann. Damit bliebe nur der November-Termin…
Nachtrag: Der General-Anzeiger Bonn berichtet ähnliche Zählen, dort ist von 85 Prozent von mindestens 85 Millionen Euro die Rede.
Die Nebenabrede
Die Stadt bürgte gegenüber der Sparkasse für einen aktuell mit Zinsen rund 95 Millionen Euro schweren Kredit, den der frühere Investor des World Conference Center Bonn (WCCB) aufnahm. Ohne diesen hätte die Sparkasse vermutlich nie den Kredit bewilligt. Damit verpflichtete sich die Stadt zur Schuldübernahme im Falle der Pleite beim Bau.
Bislang hoffte die Stadt, Teile auf die Sparkasse abwälzen zu können, klagte sogar wegen vermeintlichem Verstoßes gegen Beihilferecht. Nach dem Motto: Die Nebenabrede wäre quasi eine kommunale Unterstützung der Sparkasse, die ja in kommunaler Hand ist, gewesen, und damit ein Verstoß. Doch die Zeichen dafür standen schon lange schlecht. Laut einer Stellungnahme der EU-Kommission verstößt die bürgschaftsähnliche Nebenabrede nicht gegen das EU-Beihilferecht. Und einen Vergleichsvorschlag des Landgerichts Bonn lehnte die Sparkasse ab. Damals hätte die Stadt 60 Prozent und die Sparkasse 40 Prozent der Kosten übernehmen sollen.
Der jetzt vorliegende Vergleichsvorschlag läge, sofern die Informationen stimmen, bei insgesamt etwa 20:80 Prozent.
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