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Weg mit dem Blasphemieparagraphen 166
Sebastian Eckert comment One Comment

Es gibt eine große Zahl Moslems, auch in Deutschland, die sehen in der Abbildung Mohammeds und Gottes einen schlimmen Akt der Gotteslästerung. Ob dies die Schriften hergeben, ist dabei unerheblich.

Es gibt eine mittelgroße Zahl von Christen, die in der Abbildung Gottes eine Sünde sehen. Das lässt sich aus der Bibel erschließen.

Auch wenn sich diese beiden Vorschriften eigentlich nur an die Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaften richten, so gilt es gemeinhin als eine Störung des Religionsfriedens, wenn man ein Schwein ans Kreuz nagelt oder Toilettenpapier mit den Worten “Heiliger Koran” bedruckt.

Beim Bilderverbot geht es nicht einmal darum, ob eine Karikatur witzig ist oder nicht, satirisch oder nicht, es sind Verbote per se. Wenn man eine Kiste malt, und klar macht, dass es sich um Mohammed handelt, ist das in den Augen vieler Muslime lästerlich.

Immer wieder muss ein Gericht in Deutschland entscheiden, ob eine Religion beleidigt wurde oder nicht. Bislang war das auch nicht weiter schwierig, denn es wurden zwischen der Religion samt ihren Regelungen und nahezu aller Deutschen und der Aufklärung entschieden. Ob ein Paragraf, der die Religion und ihre Normen davor schützt, herausgefordert und auch auf die Schippe genommen zu werden, zeitgemäß ist, stand nicht groß zur Debatte.

Inzwischen sind aber mehr denn je Vertreter anderer Religionen und Nichtgläubige im Land. Würde man am §166 festhalten, so müsste gerichtlich auch das Bilderverbot durchgesetzt werden. Und wenn sich eine möglicherweise bald anerkannte Kirche des fliegenden Spaghettimonsters sich ein paar bescheuerte Verbote überlegt, dann auch diese.

Wollen wir das? Ist es in einer aufgeklärten, freiheitlichen Welt nötig, dass Satire Missstände in Religionsgemeinschaften nicht mehr anprangern darf? Weil es in der entsprechenden Religion verboten ist? Dass wir alle Vorschriften aller Religionen beachten müssen? Oder nur der Religion, der die Mehrheit der Bevölkerung angehört?

Das ist in einer aufgeklärten, freiheitlichen Demokratie nicht nötig. Der Staat muss Religionen und religiöse Minderheiten vor Verfolgung schützen, eine Religionsausübung ermöglichen. Er muss es schaffen, dass die Menschen ohne Sorgen ihrem Glauben nachgehen können, deshalb diskriminiert zu werden. Dass die Gemeinschaften im Rahmen des Rechts so leben, wie sie wollen. Er muss verhindern, dass man etwa Juden, Christen und Muslime  als Person oder Mitglieder eines Glaubens beschimpft und verfolgt. Ja, er kann sogar für alle Glaubensgemeinschaften Steuern eintreiben.

Aber er ist nicht dafür da, religiöse Glaubensvorschriften gesetzlich durchzusetzen und Symbole und religiöse Moralvorstellungen vor Kunst, Kritik und Satire zu schützen. Das fängt mit dem Kruzifix über der Tür in staatlichen Schulen an. Das geht mit der Abbildung von Gott weiter. Ansonsten muss man sich als Satiriker, Schreiber oder Künstler bald überlegen genau überlegen, was man darf, um nicht strafrechtlich belangt zu werden.

Schafft den §166 als Straftatbestand ab oder reformiert ihn. Jeder Glaube muss es aushalten, in Zweifel und auch mal durch den Kakao gezogen zu werden. Klar kann man sich beleidigt fühlen, seinen Glauben herausgefordert. Aber einen echten Glauben kann auch ein Schwein am Kreuz nicht erschüttern.

Und wenn es einem nicht passt, muss man es auch nicht kaufen, nicht in die Aufführung gehen oder sich gotteslästerlichen Mist ansehen.

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