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Die Bonner Flut und Storify: Geht das Urheberrecht baden?
Sebastian Eckert comment 0 Comments

Kürzlich stand Bonn unter Wasser. Keller wurden nass, Autos verschwanden in den Fluten, Wehrleute waren im Dauereinsatz. Das markerschütternde Heulen der Sirenen dröhnte durch die Straßen, vermischte sich mit dem prasselnden Regen und dem Donnern einschlagender Blitze. Es war plötzlich Dunkel geworden in den Straßen der Bundesstadt.

Und ebenjenes Katastrophenwetter wurde fleißig vom Gezwitscher der Bonner Twitterer begleitet. Von überall her gab es Wasserstandsmeldungen, manche mit Fotos, manchen mit kurzen Videos, viele ganz ohne den sonst Twitter so durchdringenden, manchmal auch sehr nervtötenden, ironischen Unterton. Twitter wurde sehr nützlich, auch für die lokalen Medien, die gar nicht überall zugleich sein konnten und so dennoch über hyperlokale Vorkommnisse informiert wurden. Auch ich nutzte den Kurznachrichtendienst fleißig dafür.

Der Bonner General-Anzeiger schenkte den Online-Vögeln sogar einen eigenen Artikel. Dafür nutzte es Storify, eine nette Plattform, um Tweets zu bündeln. Diese Geschichte wurde auf dem Webauftritt des GA eingebunden. Rund 42 000 Nutzer sahen sich den an. Zwei Seiten lang gab es Fotos samt kurzer Texte, komprimiert zu „Content“. Kostenlos.

Im Großen gedacht

Viele, auch öffentlich-rechtliche, Medien nutzen inzwischen Storify. Das Problem dabei: Werden die Nutzer gefragt, ob ihr „Content“ so verwendet werden kann? Wurden sie bezahlt für ihre Fotos, die so auf den Online-Auftritten kommerzieller Nachrichtenseiten (Verlage) landen?

#Bildrecht – Urheberrecht oder nicht?

Verstößt man damit gegen das Urheberrecht, möglicherweise auch gegen das beschämende Leistungsschutzrecht, für das die Verlage so lange gekämpft haben, um auch das haarkleinste Fitzelchen Text schützen zu können, vor dem bösen #Neuland und seinen digitalen Eingeborenen, die raubkopierend durch in den Büschen hocken?

Man verstößt nicht unbedingt wegen der Tweets selbst. Die Texte haben möglicherweise ein zu geringe Schöpfungshöhe. Durch das Zitatrecht ist ein Verwenden der Botschaften aber nicht hundertprozentig gedeckt; zwar findet eine Nennung des Autors statt, aber seit Karl Valentin weiß man, dass bei kommerzieller Nutzung der Zitierspaß aufhören kann, und das Textlänge nicht unbedingt ausschlaggebend ist.

Die AGB von Twitter nimmt sich für Unternehmen und Partner jegliches Nutzungsrecht heraus, allerdings, so schreibt zumindest RA Nina Diercks, würde dies vor keinem deutschen Gericht standhalten. Die Inhalte gehören übrigens auch bei Twitter weiter den Nutzern, nur das Nutzungsrecht hätten sie mit Zustimmung zu den AGB abgegeben.

Bei Fotos liegt die Sachlage noch etwas anders. Selbst bei vielen CC Lizenzarten ist eine ungefragte kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.

Gefährliche Sorglosigkeit

Wenn jemand ungefragt Texte und Fotos von mir verwenden würde, auch und insbesondere um damit Geld zu verdienen, würde ich zumindest vorsichtig anklopfen und nachfragen, was es denn damit auf sich hat. Denn als kommerzieller Anbieter hätte man wenigstens bei den „Content-Producern“ (früher auch Fotografen und Schreiber genannt) kurz anfragen können – wenigstens über Twitter. Auch wenn es schnell gehen muss, damit der Artikel online ist, bevor das Wasser wieder den Gulli runterfließt.

Bevor jetzt jeder anfängt, vom Verlag 300,- Euro Fotogebühr samt Dreistigkeitszuschlag zu verlangen, wenn er bei Storify landet: Ruhig Blut. Man sollte man dem Mut der Verlage Rechnung zollen: Es integriert neue Medienkanäle in ältere (hier: Onlineauftritte), nutzt dabei den blutjungen Dienst Storify, ermöglicht so auch nicht twitteraffinen Bundesbürgern (die große Mehrheit), an den Informationen die Informationen der Online-Elite (Nutzerzahl Deutschland: schlappe 0,8 Million) teilhaben zu lassen. Sicherlich freuen sich auch viele Nutzer, ihr Bild so einer größeren Masse zur Verfügung stellen zu können. Und das ist an sich gut so. Verlage sollte man wegen ihres Mutes nicht per se abstrafen. Und es ist ein Abbild vieler Leute vor Ort, die ihre Sicht schildern, ähnlich einer Online-Umfrage.

Auf der anderen Seite nutzen die Verlage, darunter auch Springer mit BILD.de, eine vermeintliche Grauzone aus. Es geht rechtlich  um die Einbettung externer Inhalte. Doch auch die sind weiter urheberrechtlich geschützt, auch und gerade bei der Vermischung von Print und Online. Was wäre, wenn Twitterfotos in der Zeitung landen? Dann wäre der Fall schließlich klar.

Nur weil ich etwas kostenlos zur Verfügung stelle (im Netz) und eine externe Einbettung nicht ausdrücklich verbiete, heißt es dennoch nicht, dass das erlaubt ist. Nur weil Google ein DPA Bild in der Google Bildersuche anbieten kann, habe ich wohl kaum eine Chance gegenüber der DPA, wenn ich behaupte, ich hätte es nur extern auf Google verlinkt.

Im Großen stellt sich wieder die Frage, warum viele Verlage das Netz verteufeln, andererseits sich leichtfertig die einfachen Quellen für Infos und Bildern zunutze machen, um eigenen Content zu produzieren und damit Geld verdienen.

Die Verlage werden so zum Sammler und Verbreiter von Inhalten, die ihnen nicht gehören, sie werden zu „bösen“, kommerziellen Aggregatoren. Auch wenn dies augenscheinlich über einen externen Dienst, Storify, läuft. Nur weil ich bei Facebook oder Twitter ein Bild veröffentliche, stimme ich damit nicht jeglicher Nutzung in anderen Plattformen zu, egal ob mit Namensnennung oder Zitat.

Zu Gute halten muss man, dass insbesondere die Bonner Lokalmedien sehr gelassen reagieren, wenn Texte kopiert und auf eigenen Seiten eingebaut werden. Also kann man auch ein Auge zudrücken. Oder kurz gefasst: Sehr schöner Storify-Report, GA Bonn.

Und im ganz Großen zeigt sich: Dass es in der Bundesrepublik an aktuellen Richtlinien zum urheberrechtlich korrekten, oder zumindest kultivierten Umgang mit Inhalten Fremder im Netzzeitalter fehlt, dass das Recht dem Zeitgeist hinterherhinkt – oder man glaubt, es wäre nicht so wichtig, oder mangle an Zeit.

Um Kommentare wird gebeten.

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Nachtrag: Dieser Text wurde leicht überarbeitet bereits vor einem Monat veröffentlich, verschwand aufgrund eines Serverausfalls aber aus dem System.

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