Gestern kam ein Buch an. Es wurde vor einigen Tagen bei einem großen Onlinehändler bestellt, war als gebraucht deklariert und daher deutlich günstiger. Die große Überraschung: Das Buch war originalverpackt, mit dem doppelten Preis gekennzeichnet.
Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung? Verkauft wurde das Buch, das seit drei Jahren auf dem Markt ist, von einem Exporteur in den Niederlanden, nicht von einer Privatperson.
Möglicherweise ist der Standort der Trick, wenn es sich um einen legalen Verlauf im Sinne der Preisbindung handelt: Denn grenzüberschreitender Handel innerhalb des europäischen Wirtschaftsraum erlaubt ein Umgehen der Preisbindung. Doch warum dann das Buch als gebraucht deklarieren?
Vielleicht wollte sich der Händler aber auch nur doppelt absichern und hofft, dass es nicht auffällt.
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