Bonn. Kommunalpolitik. Ein Bürgerantrag:
“Die Baumaßnahme im Bereich des Rathauses Beuel wird in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Damit wird auch die Tiefgarage unter dem Rathausplatz nutzbar sein. Mit dem erweiterten Parkraumangebot eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Fußgänger in der Friedrich-Breuer-Straße.
Ich beantrage, mit Eröffnung der Tiefgarage die jetzigen Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge in der Friedrich-Breuer-Straße von der Einmündung der Limpericher Straße bis zum Doktor-Weis-Platz bzw. Kreuzstraße aufzuheben und die Flächen auf beiden Straßenseiten für die Fußgänger zur Verfügung zu stellen. Für die anliegenden Gewerbebetriebe (Läden, etc.) soll, soweit erforderlich, das Be- und Entladen morgens von 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr ermöglicht werden.”
So lautet der Antrag, den ein Rolf Niemeyer im Januar 2014 bei der Beueler Bezirksvertretung einreichte. Ein überaus vernünftiger Antrag übrigens: Wer einmal beobachtet hat, wie sich Kinderwägen, Rollatoren und Menschen auf den teils kaum eineinhalb Meter breiten Gehwegen der Friedrich-Breuer-Straße knubbeln, weiß, wie nötig es wäre.
Spaß mach das nämlich nicht, dort zu Fuß zu schoppen. Und wer sieht, wie wenig ausgelastet die Tiefgarage im Facharztzentrum ist, erkennt auch das Potential.
Die Verwaltung sah dies im März 2014 anders, aber merke an
Für eine genaue Beurteilung des Bürgerantrages und der Abwägung der Vor-und Nachteile wären eine umfangreiche Untersuchung seitens der Verwaltung sowie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger (Bewohner, Gewerbegemeinschaft, Geschäftsleute, Einkaufende/Besucher)erforderlich. Hierfürmüsste zunächst eine Bestandsaufnahme gemachtwerden. Danach sollte in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen eingetreten werden, um die verschiedenen Auswirkungenzu prüfen, gemeinsam abzuwägen und anschließend der Bezirksvertretung Beuel über die Ergebnisse zu berichten. Es wird empfohlen, dem Antragsteller eine Antwort im Sinne derStellungnahme der Verwaltung zukommen zu lassen.
Kurz darauf kam es zur Vertagung durch die BV Beuel
Der Bürgerantrag wird mit der Maßgabe vertagt zu prüfen, ob und inwieweit er in dem damit im Sachzusammenhang stehenden Konzept zum ruhenden Radverkehr (DS-Nr. 1313186), für das eine Entscheidung noch aussteht, berücksichtigt werden kann.
Die Verwaltung erklärte daraufhin, zu prüfen und ein Konzept zu erstellen, dass den Bürger berücksichtig.
Seitdem vertagt die BV Beuel munter weiter in Erwartung dessen. Nächster Vertagungstermin der Vorlage ist der 21. Juni 2017. Man darf gespannt sein.
Immerhin: Im November 2016 hat die Stadt erklärt, man arbeite noch an dem Komzept, um es in den nächsten Sitzungen vorzustellen. Woraufhin die BV Beuel erklärte, man solle doch liefern.
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